Aufnahmevoraussetzungen 

  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre).
  • Schülerinnen/Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis, die keine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit durchlaufen.
 
© 2012 Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg
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